Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

Du hast den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr.

Gehe bitte wie folgt vor:

  • Hast du Fragen zum Eintritt / Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche? Dann melde dich doch bei einer unserer Pfarrpersonen.
  • Fülle das Formular für den Kircheneintritt (zhref-Kircheneintritt-Formular.pdf) aus und sende dieses, persönlich unterschrieben, an unser Sekretariat. Unsere Pfarrperson wird dann mit dir Kontakt aufnehmen und die Formalitäten in die Wege leiten.
  • Sobald der Kirchenrat deine Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z.B. Einwohnerkontrolle, Steuerbehörde) durch das Sekretariat informiert.
  • Die zuständige Pfarrperson nimmt mit dir Kontakt auf, wenn der Eintritt / Übertritt durch den Kirchenrat genehmigt wurde.

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung und wir freuen uns, dich bald als Gemeindemitglied willkommen zu heissen!

 

Austritt aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Du befasst dich mit dem Gedanken, aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche auszutreten. Wir bedauern dies sehr - respektieren jedoch deinen Wunsch.

Oft erfolgen aber Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich nicht über die Folgen im Klaren. Du verzichtest damit nämlich auf landeskirchliche Dienstleistungen. Wir bitten dich, dir einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen und mit unserer Pfarrperson zu besprechen.

Für weitere Fragen stehen dir unsere Pfarrpersonen gerne zur Verfügung.

 

Wieso bezahlen eigentlich juristische Personen Kirchensteuern?

Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie auch Menschen am Ort und in Firmen Hilfe und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein. Daher hat der Kantonsrat sich auch erneut dagegen ausgesprochen, dass Firmen von Kirchensteuern befreit werden.

Stefanie Blaser

Stefanie Blaser

Aktuariat / Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Steinmaur-Neerach
Schulwiesstrasse 7
8162 Steinmaur
Tel044 854 07 57
E-Mailsekretariat@refsteinmaur-neerach.ch

Informationen